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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besondere Vertragsgestaltung

 (1) Nutzern wird der Zugang zur VOTEOS Plattform zur Durchführung digitaler Wahlveranstaltungen gewährt. Zu diesem Zweck stellt der Anbieter dem Nutzer Zugang zu seiner Plattform auf der Internetseite admin.voteos.com zur Verfügung. Die Kommunikationskosten für den Zugang trägt der Nutzer. 

(2) Für den Zugang stellt der Anbieter Software auf Servern bereit (Plattformvertrieb). Lieferanten stellen Informationen und Beschreibungen, die für die Produktpräsentation auf der Plattform erforderlich sind, im digitalen Format bereit 

(3) Benutzerzugänge zum Internet fallen nicht unter dieses Vertragsverhältnis. Der Nutzer ist für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs inkl. Übertragungswege sowie seine individuellen Zugangsvoraussetzungen wie Hardware und Konfiguration (Internetzugang, aktuelle Browserversion etc.) allein verantwortlich. 

(4) Der Anwender zahlt dem Lieferanten für jede über VOTEOS durchgeführte Wahlveranstaltung ein Nutzungsentgelt in Form von digitalen Stimmzetteln. Dieses Nutzungsentgelt ist zur Zahlung fällig, sobald die digitalen Stimmzettel durch den elektronischen Kaufprozess erworben werden. Ein Anrecht auf Rückzahlung/Stornierung besteht nicht. Die Höhe des jeweils geltenden Nutzungsentgelts wird auf der Seite www.voteos.com/preise veröffentlicht und im Kaufprozess ausgewiesen. Der Anwender wird hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Die Berechnung der benötigten Stimmzettel basiert auf der Anzahl der Wähler im Wählerverzeichnis, welches zu der anstehenden Wahl gehört. 

(5) Der Anwender wurde im Rahmen des Bestellvorgangs ordnungsgemäß über ein bestehendes Widerrufsrecht für Verbraucher belehrt. Die Belehrung erfolgte mittels des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerliches Gesetzbuch. Der Anwender hat der Datenübertragung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt, nachdem er über den damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts in Kenntnis gesetzt wurde.

Mängelansprüche

(1) Mängel der Software- oder Plattformverfügbarkeit (sowohl Sach- als auch Rechtsmängel) werden von Lieferant innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit behoben, nachdem Sie den Mangel ordnungsgemäß angezeigt haben. Dies geschieht in der Regel durch eine Ersatzlieferung, welche in Neuaustellung kostenfreier Stimmzettel besteht.

(2) Ist der Mangel auf die vom Kunden zu verantwortenden Zugangsvoraussetzungen, wie der Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Hardware und Konfiguration (Internetzugang, aktuelle Browserversion etc.) zurückzuführen, so erfolgt die Behebung des Mangels auf Kosten des Anwenders. Es entsteht kein Anspruch auf Neuaustellung der verbrauchten Stimmzettel.

Haftung

(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).

(3) Bei sonstigen Haftungsansprüchen haftet der Lieferant unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit, sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Nutzungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen eines Zugangs zu einer Plattform typischerweise
gerechnet werden muss.

(5) Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lieferanten haften persönlich ebenfalls nur entsprechend den Regelungen dieser Haftungsklausel.

Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Anwender ist verpflichtet, den Zugang zur VOTEOS Anwendung auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Anwender ohne weitere Kentnisse, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind beim Lieferanten innerhalb von zwei Wochen nach der erstmaligen Nutzung (Registrierung) in Textform anzuzeigen.

(2) Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen vom Anwender innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen dem Lieferanten schriftlich angezeigt werden.

(3) Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Probleme/Bugs, sind möglichst präzise zu beschreiben.

(4) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Zugang zur VOTEOS Anwendung in Anbetracht des betreffenden Mangels als akzeptiert.

Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der Lieferant gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Anwender eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Teledienstedatenschutzgesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung.

(2) Der Lieferant unterrichtet hiermit den Anwender, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung der Plattform notwendig ist.

(3) Der Lieferant wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses vom Anwender zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Anwender verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Anwenders. Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Informationen und Daten des Anwenders durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

(4) Der Lieferant ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter, Vertreter und Erbringungsgehilfen sicherzustellen.

Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung

Dem Anwender ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Lieferanten
bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand

Sofern der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Wiesbaden als Gerichtsstand vereinbart.