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Erbengemeinschaft

Das Wichtigste

Eine Erbengemeinschaft ist eine Rechtsgemeinschaft, die entsteht, wenn ein Erblasser mehr als einen Erben begünstigt, unabhängig des Willens der Erbenden. Ziel dieser Gemeinschaft ist langfristig immer eine Auflösung der Gemeinschaft.

Gesetzliche Grundlage
  • §2032 - §2041 BGB regeln die regulären Rechten und Pflichten der Miterben
  • Nach §2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit eine Auseinandersetzung verlagen
Wer sind die Teilnehmer
  • Die Erben
  • oft auch ein Testamentvollstrecker
Worüber wird abgestimmt
  • Verwaltung der hinterlassenen Werte
  • Auseinandersetzung - die Auflösung der Gemeinschaft durch Verteilung des Erbes
Besonderheiten
  • Zwischen Erben besteht oft eine persönliche Beziehung, was hohe Emotionalität in Abstimmunkspunkte bringt. Umso wichtiger ist ein gründlich dokumentiertes Ergebnis.
  • Erbteile können an andere Parteien veräußert werden.
Ablauf
  • Es gibt keinen einheitlichen Ablauf, da das Erbe eine individuelle Angelegenheit ist.

Unterstützung mit

voteos
1. Vorbereitung
  • Es wird für die Erbengemeinschaft ein Wahlereignis angelegt.
  • Es werden beliebige Abstimmungen angelegt.
  • Die teilnehmenden Erben werden im Wählerverzeichnis angelegt.
  • Die Stimmen werden für jeden Erben erstellt.
  • Die Erben erhalten einen Link zur Teilnahme an dem Wahlereignis.
  • Die Erben haben die Möglichkeit ihre Stimme an einen berechtigten Vertreter zu übertragen.
2. Durchführung
  • Ein Moderator startet das Wahlereignis.
  • Die Erben treten dem Wahlereignis bei.
  • Der Moderator gibt die Abstimmungen nacheinander zur Stimmabgabe frei.
  • Der Moderator kann den Abstimmungsfortschritt live nachverfolgen.
  • Nach jeder beendeten Abstimmung wird das Ergebnis angezeigt.
  • Nach Abschluss aller Abstimmungen beendet der Moderator das Wahlereignis.
3. Nachbereitung
  • Ein Bericht steht im Wahlerereignis zur Verfügung mit den Informationen:
  • Start und Ende der Abstimmung
  • Liste aller Antwortmöglichkeiten
  • Verteilung der Stimmen auf die Antwortmöglichkeiten
  • Errechnetes Ergebnis.
Wahlereignis anlegen