Die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft wird regelmäßig durch ihre gesamten Gesellschafter gebildet. In ihr kann jeder Gesellschafter durch Wortbeiträge und Ausübung seines Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen.
Gesetzliche Grundlage
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§48ff des GmbH-Gesetz (GmbHG)
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Alle anderen Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR, PartG) regeln die Vorgaben eigens im Gesellschaftervertrag.
Wer sind die Teilnehmer
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Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens
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Optional: Weitere Mitarbeiter oder externe Berater
Worüber wird abgestimmt
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Die Einforderung von Nachschüssen (§ 26 GmbHG)
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Änderungen des Gesellschaftsvertrages (§ 53 GmbHG)
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Umwandlung der GmbH in eine andere Rechtsform (§ 13 Abs. 1 UmwG)
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Verschmelzung der GmbH mit einem anderen Unternehmen (§ 13 Abs. 1 UmwG)
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Auflösung der Gesellschaft (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG)
Besonderheiten
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Einberufung mindestens einmal im Jahr.
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Die Einladung zur Gesellschafterversammlung muss mindestens eine Woche im Voraus verschickt werden – per Einschreiben.
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Jeder Gesellschafter muss eine Einladung erhalten.
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Die Tagesordnung muss spätestens drei Tage vor der Versammlung an jeden Gesellschafter zugestellt werden.
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Gesellschafterbeschlüsse können wegen Formfehlern blockiert oder rückwirkend als ungültig erklärt werden.
Ablauf
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Wie eine Versammlung abläuft, liegt an den Gesellschaftern selbst – eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
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Eröffnung der Versammlung
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Optional: Bestimmung eines Versammlungsleiters und eines Protokollanten
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Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Protokollierung der Anwesenheit (Gesellschafter, Bevollmächtigte etc.)
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Besprechung und Abarbeitung der Tagesordnung
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Durchführung der Abstimmung
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Feststellung der Beschlussergebnisse
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Beendigung der Sitzung
Unterstützung mit
1. Vorbereitung
Es wird für die Gesellschafterversammlung ein Wahlereignis angelegt.
Es werden beliebige Abstimmungen angelegt.
Die teilnehmenden Gesellschafter werden im Wählerverzeichnis angelegt.
Die Stimmen werden für jeden Gesellschafter erstellt.
Die Gesellschafter erhalten einen Link zur Teilnahme an dem Wahlereignis.
Die Gesellschafter haben die Möglichkeit ihre Stimme an einen berechtigten Vertreter zu übertragen.
2. Durchführung
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Ein Moderator startet das Wahlereignis.
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Die Gesellschafter treten dem Wahlereignis bei.
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Der Moderator gibt die Abstimmungen nacheinander zur Stimmabgabe frei.
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Der Moderator kann den Abstimmungsfortschritt live nachverfolgen.
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Nach jeder beendeten Abstimmung wird das Ergebnis angezeigt.
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Nach Abschluss aller Abstimmungen beendet der Moderator das Wahlereignis.
3. Nachbereitung
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Ein Bericht steht im Wahlerereignis zur Verfügung mit den Informationen:
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Start und Ende der Abstimmung
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Liste aller Antwortmöglichkeiten
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Verteilung der Stimmen auf die Antwortmöglichkeiten