Der Parteitag ist die Mitgliederversammlung einer politischen Partei, an der die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festgelegt wird.
Gesetzliche Grundlage
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Parteiengesetz (PartG) §9 und §13
Wer sind die Teilnehmer
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Teilnehmer des Parteitages sind alle Mitglieder sowie der Vorstand als wichtigstes Organe der Partei.
Worüber wird abgestimmt
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Parteiprogramme
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Satzung
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Beitragsordnung
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Schiedsgerichtsordnung
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Auflösung
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Verschmelzung mit anderen Parteien
Besonderheiten
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Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung.
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Das Präsidium leitet in der Regel die Versammlung.
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Verschiedene Kommissionen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf des Parteitages.
Ablauf
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Eröffnung
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Schriftführer / Protokollant wählen
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Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Bekanntgabe der Tagesordnung
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Erledigung der Tagesordnung
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Verkündung der Beschlüsse
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Förmliche Schließung der Versammlung
Unterstützung mit
1. Vorbereitung
Es wird für den Parteitag ein Wahlereignis angelegt.
Es werden beliebige Abstimmungen angelegt.
Die teilnehmenden Parteimitglieder werden im Wählerverzeichnis angelegt.
Die Stimmen werden für jedes Parteimitglied erstellt.
Die Parteimitglieder erhalten einen Link zur Teilnahme an dem Wahlereignis.
Die Parteimitglieder haben die Möglichkeit ihre Stimme an einen berechtigten Vertreter zu übertragen.
2. Durchführung
Ein Moderator startet das Wahlereignis.
Die Parteimitglieder treten dem Wahlereignis bei.
Der Moderator gibt die Abstimmungen nacheinander zur Stimmabgabe frei.
Der Moderator kann den Abstimmungsfortschritt live nachverfolgen.
Nach jeder beendeten Abstimmung wird das Ergebnis angezeigt.
Nach Abschluss aller Abstimmungen beendet der Moderator das Wahlereignis.
3. Nachbereitung
Ein Bericht steht im Wahlerereignis zur Verfügung mit den Informationen:
Start und Ende der Abstimmung
Liste aller Antwortmöglichkeiten
Verteilung der Stimmen auf die Antwortmöglichkeiten