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Ein Schritt in die Moderne: Vollständige Online-Eigentümerversammlungen werden möglich!

Wir können unsere Begeisterung kaum in Worte fassen! Das Bundeskabinett hat endlich einen Gesetzentwurf beschlossen, der es ermöglicht, Eigentümerversammlungen vollständig online durchzuführen. Ja, Sie haben richtig gehört: Wir haben jetzt die gesetzliche Grundlage um  in ein neues Zeitalter der digitalen Demokratie einzutreten!

Warum ist das so wichtig?

Seit der WEG-Reform hatten Wohnungseigentümer bereits die Möglichkeit, durch einen Mehrheitsbeschluss einzelnen Eigentümern die Online-Teilnahme an Präsenzversammlungen zu ermöglichen. Das nennt man "hybride Wohnungseigentümerversammlungen". Allerdings war es bisher nicht möglich, die Versammlungen komplett online abzuhalten. Das ändert sich jetzt!

Was genau ändert sich?

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass die Eigentümergemeinschaft durch einen Beschluss mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen die Durchführung reiner Online-Eigentümerversammlungen erlauben kann. Die Erlaubnis ist jedoch auf einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Beschlusses begrenzt. Somit haben zukünftige Eigentümer die Freiheit, die Entscheidung später wieder zu überdenken.

Flexibilität und Relevanz

Was besonders erfreulich ist: Die Wohnungseigentümer haben künftig die Wahl. Sie können ihre Versammlungen in Präsenz, hybrid oder komplett online durchführen. Das vorgesehene Quorum von 75 Prozent soll sicherstellen, dass eine solch bedeutsame Entscheidung mit der gebotenen Sorgfalt getroffen wird. Schließlich ist die Wohnung in der Regel für viele Menschen eine der wichtigsten Investitionen ihres Lebens.

Die zeitliche Begrenzung auf drei Jahre ist sinnvoll. Sie verhindert, dass neue Eigentümer durch vorherige Beschlüsse unbegrenzt gebunden sind. Außerdem lässt sie Raum für Veränderungen, falls sich die Haltung der Eigentümergemeinschaft zu Online-Versammlungen in der Zukunft ändern sollte.

Fazit

Der neue Gesetzentwurf ist ein Meilenstein und ein echter Schritt in die Moderne. Er vereinfacht die Organisation von Eigentümerversammlungen und macht sie zeitgemäß. Damit wird nicht nur das Leben der Wohnungseigentümer, sondern auch das der Verwalter deutlich erleichtert. Wir sind absolut begeistert und kann es kaum erwarten, die neuen Möglichkeiten, die sich dadurch eröffnen, voll auszuschöpfen! Leben wir also die Demokratie im 21. Jahrhundert – flexibel, digital und doch verantwortungsvoll.

VOTEOS - Ihre Lösung für gesetzeskonforme Online-Eigentümerversammlungen

Der neue Gesetzentwurf liefert genau das, worauf wir bei VOTEOS gewartet haben. Unsere Online-Wahl-Software ist genau darauf ausgerichtet ist, die Durchführung von Eigentümerversammlungen nicht nur zu vereinfachen, sondern auch komplett gesetzeskonform zu gestalten. Unsere Plattform bietet eine benutzerfreundliche und sichere Möglichkeit, Versammlungen und Abstimmungen online abzuwickeln. Und das Beste daran? Mit VOTEOS wird der gesamte Dokumentationsaufwand quasi "weg-digitalisiert". Alles wird automatisch erfasst, archiviert und ist jederzeit abrufbar, sodass Sie sich nie wieder Sorgen über Papier oder verlorene Beschlüsse machen müssen.

Für Hausverwalter

Für Hausverwalter haben wir einen speziellen Flatrate-Tarif im Angebot. Dieser Tarif ist nicht nur kostengünstig, sondern gestaltet auch die Weiterberechnung der Kosten an die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) extrem einfach und transparent.

Jetzt, wo Online-Eigentümerversammlungen nicht mehr nur eine Option, sondern eine gesetzliche Möglichkeit sind, ist der ideale Zeitpunkt gekommen, um mit VOTEOS den nächsten Schritt in die digitale Zukunft zu machen.